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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Webriegel ist ein Angebot der Aslan Conversions UG (haftungsbeschränkt), Haberstraße 15, 69126 Heidelberg („wir“). Diese AGB gelten für den Website-Sicherheitscheck („Check“) und die laufende Prüfung.

1. Geltungsbereich und Kunden

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über den Check und die laufende Prüfung zwischen uns und dem Kunden.

(2) Wir schließen Verträge nur mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Das gilt auch für Kunden mit Sitz in Österreich oder der Schweiz. Mit Verbrauchern schließen wir keine Verträge.

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen. Individuelle Vereinbarungen im Auftrag gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsschluss

(1) Die Angaben auf unserer Website sind kein verbindliches Angebot. Eine Anfrage über das Formular verpflichtet den Kunden zu nichts.

(2) Nach einer Anfrage schicken wir dem Kunden einen Auftrag mit der zu prüfenden Website, dem Umfang der Prüfung und dem Preis. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde diesen Auftrag in Textform bestätigt, zum Beispiel per E-Mail.

(3) Die laufende Prüfung kann zusammen mit dem Check oder später beauftragt werden. Absatz 2 gilt entsprechend.

3. Leistungen und ihre Grenzen

(1) Check: Wir prüfen die im Auftrag genannte Website einmal von außen auf bekannte Schwachstellen und unsichere Einstellungen. Die Prüfpunkte stehen im Auftrag. Wir arbeiten sorgfältig und nach dem zum Zeitpunkt der Prüfung anerkannten Stand der Technik. Der Kunde erhält einen schriftlichen Bericht mit den festgestellten Befunden, ihrer Dringlichkeit und unseren Empfehlungen.

(2) Laufende Prüfung: Während der Laufzeit prüfen wir die Website jeden Monat erneut von außen im vereinbarten Umfang. Der Kunde erhält jeden Monat einen kurzen Bericht. Über kritische Befunde informieren wir ihn unverzüglich.

(3) Keine Angriffe: Wir führen keine Angriffe, Penetrationstests oder Lasttests durch. Wir nutzen keine Schwachstellen aus und umgehen keine Zugangssperren. Prüfungen mit Zugang, zum Beispiel der Zugriffsregeln einer Datenbank, machen wir nur, wenn sie im Auftrag vereinbart sind und der Kunde uns den Zugang gibt.

(4) Grenzen: Wir erbringen die Prüfungen als Dienstleistung (§ 611 BGB). Die Prüfung erfasst nur, was von außen erkennbar ist, und vereinbarte Zugänge. Sie gibt den Stand zum Zeitpunkt der Prüfung wieder. Schwachstellen, die erst später entstehen oder bekannt werden, kann sie nicht erfassen. Wir schulden die sorgfältige Prüfung im vereinbarten Umfang und den Bericht darüber. Wir schulden nicht, dass alle Schwachstellen gefunden werden, und keinen bestimmten Sicherheitszustand der Website. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn wir sie in Textform ausdrücklich als Garantie bezeichnen.

(5) Das Schließen von Lücken sowie Betrieb, Wartung und Absicherung der Website gehören nicht zu unseren Leistungen. Auf Wunsch machen wir dafür ein eigenes Angebot.

(6) Wir dürfen geeignete Werkzeuge, auch automatisierte, und sorgfältig ausgewählte Hilfspersonen einsetzen. Für sie bleiben wir verantwortlich.

4. Berechtigung und Nachweis

(1) Der Kunde versichert, dass er Inhaber der Website ist oder vom Inhaber berechtigt ist, ihre Prüfung zu beauftragen. Er sorgt dafür, dass der Prüfung keine Rechte Dritter entgegenstehen, zum Beispiel aus dem Vertrag mit seinem Hoster.

(2) Vor Beginn der Prüfung weist der Kunde nach, dass er über die Website verfügt. Dazu setzt er einen von uns genannten Eintrag in die DNS-Einstellungen seiner Domain oder legt eine von uns genannte Datei auf seinem Webserver ab. Ohne diesen Nachweis beginnen wir nicht mit der Prüfung.

(3) Entfällt die Berechtigung während der laufenden Prüfung, teilt der Kunde uns das unverzüglich mit. Wir stellen die Prüfung dann ein.

(4) Ist die Versicherung nach Absatz 1 unzutreffend oder verletzt der Kunde seine Mitteilungspflicht nach Absatz 3, stellt er uns von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, wenn der Kunde dies nicht zu vertreten hat.

5. Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde nennt uns die zu prüfenden Adressen vollständig und einen Ansprechpartner. Er weist uns auf Besonderheiten hin, die die Prüfung beeinflussen können, zum Beispiel eine Firewall.

(2) Der Kunde bleibt für den Betrieb und die Sicherheit seiner Website verantwortlich. Er spielt Updates ein, setzt Empfehlungen um und verwahrt Zugangsdaten sicher.

(3) Der Kunde sichert seine Website und seine Daten regelmäßig in angemessenen Abständen, auf jeden Fall vor Beginn des Checks. Fehlt eine ordnungsgemäße Sicherung, kann das bei einem Schaden als Mitverschulden berücksichtigt werden (§ 254 BGB).

(4) Zugänge gibt der Kunde nur im nötigen Umfang, nach Möglichkeit nur mit Leserechten. Wir nutzen Zugangsdaten nur für die Prüfung und löschen sie, sobald wir sie dafür nicht mehr brauchen.

(5) Verzögert sich die Prüfung, weil der Kunde nicht mitwirkt, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.

6. Termine

Termine für die Prüfung und den Bericht sind verbindlich, wenn sie im Auftrag vereinbart oder von uns in Textform als verbindlich zugesagt sind. Zeitangaben auf der Website betreffen nur unsere erste Antwort auf eine Anfrage.

7. Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Preise im Auftrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands richtet sich die Umsatzsteuer nach den gesetzlichen Regeln, zum Beispiel nach dem Reverse-Charge-Verfahren.

(2) Den Check rechnen wir zu dem im Auftrag genannten Zeitpunkt ab. Die laufende Prüfung rechnen wir monatlich im Voraus ab.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.

(4) Lässt sich die Website aus technischen Gründen nicht prüfen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, erstatten wir eine bereits gezahlte Vergütung für den Check vollständig.

(5) Eine Änderung der monatlichen Vergütung für die laufende Prüfung kündigen wir mindestens einen Monat vorher in Textform an. Sie wird nur wirksam, wenn der Kunde ihr in Textform zustimmt. Stimmt er nicht zu, kann jede Seite die laufende Prüfung nach Ziffer 8 Absatz 2 kündigen; bis zum Vertragsende gilt die bisherige Vergütung.

(6) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das gilt nicht für Gegenforderungen und Zurückbehaltungsrechte aus demselben Vertrag, insbesondere wegen Mängeln.

8. Laufzeit und Kündigung der laufenden Prüfung

(1) Die laufende Prüfung beginnt am Ersten des Monats, der auf die Übergabe des Berichts zum Check folgt. Wird sie erst später beauftragt, beginnt sie am Ersten des Monats nach Vertragsschluss. Sie läuft auf unbestimmte Zeit und wird je Kalendermonat abgerechnet.

(2) Beide Seiten können die laufende Prüfung jederzeit zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform, eine E-Mail genügt. Unsere Adresse dafür ist kontakt@webriegel.de.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn die Berechtigung nach Ziffer 4 entfällt oder der Kunde mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist.

9. Mängel des Berichts

Ist ein Bericht unvollständig oder fehlerhaft, weil wir einen vereinbarten Prüfpunkt nicht oder nicht sorgfältig geprüft haben, prüfen wir den Punkt nach Mitteilung des Kunden in angemessener Frist nach und berichtigen den Bericht. Schlägt das fehl, bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt. Für Schadensersatz gilt Ziffer 10.

10. Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und soweit wir eine Garantie übernommen haben.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Bei Datenverlust umfasst dieser Schaden nur den Aufwand, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung nach Ziffer 5 Absatz 3 für die Wiederherstellung entstanden wäre.

(3) Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Wir behandeln Befunde, Berichte, Zugangsdaten und alle anderen nicht öffentlichen Informationen des Kunden vertraulich. Wir geben sie nur an Hilfspersonen weiter, die sie für den Auftrag brauchen und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, oder wenn ein Gesetz uns dazu verpflichtet.

(2) Der Kunde darf den Bericht für eigene Zwecke nutzen und an seine Dienstleister weitergeben.

(3) Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung. Verarbeiten wir im Auftrag personenbezogene Daten des Kunden, zum Beispiel bei einer Prüfung mit Datenbankzugang, schließen wir vorher einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO oder nach dem für den Kunden geltenden Datenschutzrecht, etwa Art. 9 des Schweizer Datenschutzgesetzes.

12. Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Das gilt auch für Kunden mit Sitz in Österreich oder der Schweiz.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er seinen Sitz außerhalb Deutschlands, ist Heidelberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag. Wir dürfen den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

Stand: 26. Oktober 2026